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Abmahnung wegen Bestell-Button

Screenshot eines Buttons mit der Aufschrift: Kostenpflichtig bestellen

Seit dem 01.08.2012 wird aufgrund einer Gesetzesänderung abgemahnt. Dies betrifft Shops, die beim Abschluss des Bestellvorgangs eine nicht eindeutige Beschriftung des Buttons nutzen. Hierbei soll deutlich werden, dass dieser Schritt die verbindliche Zahlungspflicht zur Folge hat.

Seit dem 01.08.2012 verbotene Begriffe:
//  “Bestellen”
//  “Bestellung abschließen”
//  “Bestellung abgeben”
//  “Weiter”
//  “Anmeldung”

Seit dem 01.08.2012 zulässige Begriffe:
//  “zahlungspflichtig bestellen”
//  “Kaufen”
//  “Einkauf abschließen”
//  “Kostenpflichtig bestellen”
//  “Zahlungspflichtigen Vertrag schließen”

Sollten Sie hierzu Fragen haben oder Hilfe bei der Änderung Ihres Buttons benötigen, zögern Sie nicht – wir helfen gerne.


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